„Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Konfliktparteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung Ihres Konfliktes anstreben.“
Bundesmediationsgesetz Juli 2012
Ablauf einer Mediation
1. Informationsgespräch und Mediationsbündnis
Die Konfliktparteien schildern, worum es in ihrem Konflikt geht. Der Mediator informiert über Prinzipien, Ablauf und Ziel der Mediation. Nachdem die Grundregeln besprochen sind und beide Parteien ihre Bereitschaft zur Mediation erklärt haben, wird ein Bündnis geschlossen.
2. Sammlung der strittigen Themen
In dieser Phase werden Sie die zu verhandelnden Themen sammeln und Ãœbereinstimmungen sowie Streitpunkte deutlich machen. Die einzelnen Punkte werden gewichtet und in eine Rangfolge gebracht, die das weitere Vorgehen bestimmt.
3. Bearbeitung des Konflikts
Hier werden Ihre Interessen und Beweggründe beider Seiten herausgearbeitet und die Ziele formuliert, die die Konfliktparteien in der Zukunft erreichen wollen.
4. Entwicklung, Bewertung und Verhandlung von Lösungsmöglichkeiten
Sie suchen nach Wegen, wie sie das erreichen können, was sie erreichen wollen. Dabei sind häufig auch rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, über die Sie sich
– gemeinsam oder getrennt – bei einem Beratungsanwalt informieren können. Die rechtlichen Aspekte werden gemeinsam besprochen und mögliche Konsequenzen für das Ergebnis der Mediation diskutiert.
5. Entscheidung und Vereinbarung
Sie verhandeln, entscheiden und einigen sich. Beide Seiten überprüfen, ob sie die gefundenen Lösungen als fair empfinden und annehmen können. In einer verbindlichen Form werden die Ergebnisse der Mediation zusammengefasst und eine Vereinbarung getroffen. Dies kann z. B. durch eine schriftliche Absichtserklärung geschehen, die als Vorlage für eine rechtsverbindliche notarielle Vereinbarung dient..