Für alle Arbeitgeber (vom Großkonzern, über Mittelständler, bis zum Kleinbetrieb) ist die regelmäßige fachkundige Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gesetzlich verpflichtend festgeschrieben.
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – 
Gesetzliches Muss & betriebswirtschaftlicher Mehrwert!
Der Unternehmensstandort Deutschland zeichnet sich durch seine wissensintensiven Produkte und Dienstleistungen aus. Qualifizierte, motivierte und gesunde Mitarbeiter/Innen sind die zentrale strategische Ressource. Die Konjunkturlage ist gut. Über 90% der Betriebe verzeichnen stabile bis steigende Umsätze und möchten Ihre Beschäftigtenzahl halten oder erhöhen.
Wettbewerb um Talente, Fachkräfte und Knowhow-Träger nimmt zu
Auf der anderen Seite berichten Zweidrittel der Unternehmen, dass sie nicht optimal besetzt sind. Das Problem wird zunehmen. Bundesweit fehlen 2030 über 8 Millionen Beschäftigte. Zudem fühlen sich 70% der Mitarbeiter nur schwach an ihr Unternehmen gebunden. Die Machtverhältnisse auf dem Arbeitsmarkt haben sich gedreht. Die Erwartungshaltung der Mitarbeiter hat sich gewandelt.
Kranken-, Unfall- und Rentenkassen alarmieren
Die Anzahl an Fehltagen aufgrund psychischer Erkrankungen hat sich in den letzten 10 Jahren auf 246 Tage (pro 100 Versicherte) verdoppelt und summiert sich bundesweit auf 53 Millionen. Allein die Kosten pro Mitarbeiter durch Absentismus belaufen sich auf 1.200 Euro pro Jahr. Der Produktivitätsverlust durch psychische Störungen liegt bei über 30%. Der Anteil an der Frühberentung lag bereits 2014 bei über 40%.
Der Gesetzgeber hat reagiert – Für alle Unternehmen ohne Übergangsfristen verpflichtend
Für alle Arbeitgeber (vom Großkonzern, über Mittelständler, bis zum Kleinbetrieb) ist die regelmäßige fachkundige Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gesetzlich verpflichtend festgeschrieben. Die Ergebnisse ihrer Wirksamkeitsprüfung werden durch die zuständigen (staatlichen) Aufsichtsbehörden kontrolliert. Die Umsetzung ist ein Muss. Die Nichtumsetzung wird geahndet (von Auflagen bis Strafzahlungen). Es gibt keine Übergangsfristen. Die flächendeckende Prüfung durch die Kontrollorgane ist spätestens 2018 erreicht und wird jedes Unternehmen vorbereitet oder unvorbereitet treffen. Die gesetzliche Verpflichtung gewinnt durch einen weiteren Punkt hohe Brisanz und hat ggf. massive betriebswirtschaftliche Auswirkungen. Versicherungsträger haben eine gute rechtliche Grundlage im Leistungsfall nicht/nur zum Teil zahlen zu müssen, wenn im Fall einer Erschöpfungsdepression (Burnout) oder Frühverrentung nachgewiesen werden kann, dass der Unternehmer seiner rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung einer GBUpsych und Ableitung gezielter Maßnahmen nicht nachgekommen ist.
Vom Muss zum Mehrwert
Richtig umgesetzt beinhaltet die GBUpsych betriebswirtschaftlich hochrelevante Effekte wie die:
– Reduzierung von Krankheitstagen/Fehlzeiten und der Mitarbeiterfluktuation,
– Verringerung von Prozesskosten durch optimale Abläufe und eine effiziente Zusammenarbeit,
– Ertragssteigerung durch die Förderung von Potenzialen, Wissen und Können auf allen Ebenen.
GBUpsych – Worum geht es?
Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz geht nicht um die psychische Verfassung des Einzelnen. Die GBUpsych wirft einen Blick auf das gesamte Unternehmen. Sie betrachtet alle Einflüsse, die auf Arbeitsplätze einwirken, sowohl Risikofaktoren (negativ) als auch Ressourcen (positiv), sprich auf die Bereiche
Arbeitsaufgabe (z.B. Ausmaß an Verantwortung),
Arbeitsorganisation (z.B. Länge/Lage Arbeitszeit, Prozessabläufe, Zielkonflikte),
soziales Umfeld (z.B. Wertschätzung durch Vorgesetzte, Kollegen, Kunden) und
Arbeitsbedingungen (z.B. Klimabedingungen, ergonomische Gestaltung).
Die GBUpsych beschäftigt sich mit Themen wie Unterbrechungen und Störungen, mangelnde Anerkennung, Informationsüberflutung, ungenaue Anweisung bis hin zu Faktoren wie Lärm, Temperatur und Licht. Sie behandelt Themenfelder wie die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben, Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten ebenso wie das Verhalten von Führungskräften. Der Bereich Gesundheitsförderung (Obstkorb, Joga-Kurs, u.a.) ist nur ein kleiner Teilaspekt, der ggf. als Teil eines Maßnahmenkataloges zum Tragen kommt.
Fokus: Wirkungskontrolle
Die Analyse durch ein wissenschaftlich validiertes Tool ist nur ein Teil des Prozesses. Der vollständig zu dokumentierende Prozess umfasst im Anschluss an vorbereitende Projektmaßnahmen, die
– Festlegung der Tätigkeiten & Bereiche,
– Erfassung & Beurteilung der Belastungen,
– Entwicklung & Umsetzung geeigneter Maßnahmen (Fokus des Gesamtprozesses) und – wichtig –
– Wirkungskontrolle.
Die GBUpsych unterscheidet sich aufgrund ihres Prozesscharakters und dem Fokus auf zielführende nachhaltige Maßnahmen grundlegend von einer Mitarbeiterbefragung.
Umsetzungsdefizit – Wie soll ich anfangen?
Die Verwirrung ist groß, der Informationstand uneinheitlich. Psyche und Gefährdung sind Begriffe, deren Attraktivität sich in Grenzen hält. Oft geht das Thema auf Unternehmerseite mit der Befürchtung einher, dass die Beurteilung psychischer Gefährdungen mit konfliktbeladenen Diskussionen und schwer zu erfüllenden Forderungen einhergeht, man die Büchse der Pandora öffnet. Insgesamt sprechen wir von einem noch jungen Markt auf dem sich eine Vielzahl von Anbietern tummelt, deren fachliche Qualifikation zum Teil fraglich ist. Vielfach kommen aufgrund der Nichtinformiertheit der Nachfrager und Berater ungeeignete oder sehr aufwendigen Instrumente zum Einsatz.